ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

FAHRSICHERHEITS ZENTRUM WALDVIERTEL GMBH (kurz FSZ Waldviertel)

Stand 01. Jänner 2020

1. Allgemeines

 1.1 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle schriftlichen, datenelektronischen (Internet) und telefonischen Buchungen und werden mit jeder Buchung anerkannt. Änderungen der AGB behalten wir uns vor.

 1.2 Für die vertraglichen Leistungen gelten die Beschreibungen für den Veranstaltungszeitpunkt laut unserem Angebot.

 1.3 Individualabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

 1.4 Das FSZ Waldviertel ist berechtigt, Fotos und sonstiges Bildmaterial (insbesondere Videos) von der Veranstaltung anzufertigen und unentgeltlich in Werbebroschüren und sonstigen Publikationen und Veröffentlichungen (insbesondere auch im Internet) zu verwenden.

 2. Vertragsabschluss

 2.1 Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.

Ihre Anmeldung kann schriftlich, mündlich (vor Ort) oder fernmündlich (telefonisch oder Internet) erfolgen. Die Anmeldung erfolgt auch für alle in der Anmeldung angeführten Teilnehmer, für deren Vertragspflichten Sie wie für Ihre eigenen einstehen, sofern Sie eine dahingehende Verpflichtung ausdrücklich übernommen haben.

 2.2 Der Vertrag kommt mit unserer formlosen Annahme zustande. Langt die Anmeldung bis spätestens 7 Tage vor Trainingsbeginn bei uns ein, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung.

 3. Teilnahmebedingungen

 3.1 Auf den Anlagen des FSZ Waldviertel gilt die Straßenverkehrsordnung.

 3.2 Während der gesamten Dauer des Trainings ist den Anweisungen der Instruktoren im Interesse der Sicherheit unbedingt Folge zu leisten. Bei groben Verstößen gegen diese Anordnung oder die Regeln der StVO können Teilnehmer – ohne Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr – von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

 3.3 Im Falle einer Schwangerschaft ist die Teilnahme an einem Fahrtechniktraining nur auf ausdrücklichen Wunsch der Teilnehmerin und nach Vorlage einer fachärztlichen Bestätigung, dass die Teilnahme am Fahrtechniktraining medizinisch unbedenklich ist, möglich.

 3.4 Wir behalten uns vor, Teilnehmer, bei denen der begründete Verdacht auf (Rest-) Alkoholisierung oder Drogenbeeinträchtigung besteht, ohne Rückerstattung des Kursbeitrags, von den praktischen Trainings auszuschließen.

 3.5 Bei den Trainings dürfen nur Fahrzeuge ohne Spikereifen verwendet werden.

 Fahrzeuge mit sogenannten Probekennzeichen können nach Rücksprache bei der Anmeldung zur Teilnahme am Training zugelassen werden.

 3.6 Zum Training sind nur Fahrzeuge zugelassen, die verkehrs- und betriebssicher sind. Insbesondere ist auf den vom Hersteller empfohlenen Reifendruck zu achten.

 3.7 Grundsätzlich wird mit dem eigenen Fahrzeug gefahren, es besteht jedoch auch die Möglichkeit der Besorgung eines Leihfahrzeuges. (Bitte zeitgerecht bei der Anmeldung bekannt geben!). An der Veranstaltung dürfen nur Fahrer teilnehmen, die Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der jeweiligen Klasse sind.

Ausnahme vom Erfordernis einer gültigen Fahrerlaubnis der jeweiligen Klasse ist die Teilnahme an Mehrphasenkursen.

 3.8 Sämtliche Kurse und Trainings werden in Deutsch abgehalten. Sollten Sie nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, empfehlen wir die Beiziehung eines Übersetzers auf eigene Kosten oder einer Begleitperson, die über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt. Aus Sicherheitsgründen behält sich das FSZ Waldviertel vor, Teilnehmer mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen aus einem laufenden Training herauszunehmen. Sobald das ausreichende sprachliche Verständnis der Anweisungen des Instruktors gewährleistet ist, kann der Kurs zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

 3.9 Bei sämtlichen Kursen ist die Mitnahme von Beifahrern nicht gestattet. In begründeten Fällen, kann der Leiter des FSZ Waldviertel Ausnahmen gestatten.

 4. Zahlungsbedingungen

 4.1 Die Kursgebühr überweisen Sie bitte vor Beginn des Trainings.

 4.2 In der Kursgebühr sind die Kosten für eine allfällige Übernachtung und die Verpflegung nicht enthalten.

 4.3 Bei Zahlungsverzug gelangen Verzugszinsen von 12 % p. a. und etwaige Mahnspesen (€ 5,– bei 2. Mahnung und € 7,30 bei weiteren Zahlungsaufforderungen) sowie etwaige Rechtsanwalts- und Inkassokosten zur Verrechnung.

 5. Datenschutz

 Das FSZ Waldviertel garantiert, dass bei der Verwendung Ihrer Daten das Datenschutzgesetz in seiner jeweils geltenden Fassung beachtet wird.

Ihre bekannt gegebenen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) werden für den Zweck der Vertragserfüllung EDV-unterstützt gespeichert und verarbeitet. Mit Vertragsabschluss willigen Sie darüber hinaus in die Verarbeitung Ihrer Daten zum Zwecke der Zusendung von Informationsmaterial, Werbeprospekten und Angeboten des FSZ Waldviertel im Zusammenhang mit sämtlichen Aspekten zum Thema Fahrsicherheit sowie in die Übermittlung Ihrer oben genannten Daten an verbundene Unternehmen des FSZ Waldviertels, insbesondere den ÖAMTC und dessen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, zum Zwecke der Zusendung von Informationsmaterial, Werbeprospekten und Angeboten über die Dienstleistungen und Produkte ein. Weiters stimmen Sie zu, über diese Angebote auch per Telefon, Fax oder E-Mail informiert zu werden.

Diese Zustimmung kann von Ihnen jederzeit schriftlich an das FSZ Waldviertel widerrufen werden.

 6. Versicherung

 6.1 Die Kfz-Haftpflichtversicherung des benützten Fahrzeugs mit österreichischem Kennzeichen deckt vom Teilnehmer verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der gesetzlichen Versicherungssumme. Voraussetzung dafür ist, dass das Fahrzeug mit dem Einverständnis des Fahrzeughalters verwendet wird.

 7. Stornobedingungen

 7.1 Im Falle Ihrer Absage mehr als 14 Tage vor dem Trainingstermin stellen wir Ihnen die Kursgebühr nicht in Rechnung. Erfolgt Ihre Absage innerhalb von 14 Tagen bis 5 Tage vor dem Trainingstermin, stellen wir Ihnen 50% der Kursgebühr in Rechnung. Bei Absage innerhalb von 5 Tagen oder bei nicht erfolgter Absage, wird die gesamte Kursgebühr in Rechnung gestellt. Wir behalten uns das Recht vor, Veranstaltungen gegebenenfalls zu verschieben oder abzusagen.

 7.2 Bei der Geländemiete gelten die gleichen Bestimmungen.

 8. Nutzung des Logos

 Jegliche Verwendung von geschützten Kennzeichen vom FSZ Waldviertel – insbesondere Name, Firma, Marken, Logo – ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung zulässig.

 9. Gewährleistung und Leistungsstörungen

 9.1 Wir leisten Gewähr für die gewissenhafte Vorbereitung und Abwicklung der Veranstaltungen sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Wir haben das Recht, durch Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen.

 9.2 Keine Gewähr leisten wir für Leistungsstörungen bei Veranstaltungen Dritter, deren Leistung wir lediglich vermitteln.

 9.3 Sollten Leistungsstörungen auftreten, sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu unternehmen, um zur Behebung beizutragen und einen eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Insbesondere sind Sie verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich unserem bei der Veranstaltung anwesenden Instruktor/Beauftragten mitzuteilen. Befugnisse zur Abgabe rechtlicher Erklärungen haben unsere Beauftragten jedoch nicht.

 10. Haftungsbeschränkung für Sachschäden

 Sofern Kraftfahrzeuge auf dem Gelände des FSZ Waldviertel abgestellt werden, übernimmt dieses keinerlei Haftung für Schäden jeder Art und jedweder Ursache, die am abgestellten Fahrzeug oder an anderen Vermögensgegenständen des Einstellers entstehen, es sei denn, der Schaden wurde nachweislich durch das Personal des FSZ Waldviertels grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Werden Gegenstände eingebracht, die üblicherweise nicht in Kraftfahrzeugen aufbewahrt werden (wie z.B. Dokumente, Wertpapiere, Schmuck, Schlüssel, Geld und sonstige Wertgegenstände), so erfolgt die Einbringung dieser Sachen auf eigene Gefahr.